18+Geprüft am 17. Oktober 2026

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Einzahlungs-Check Österreich
Zusammengestellt von Johanna Eder, Redakteurin für Verbraucherschutz und ZahlungenGegengelesen von Martina ZöchlingGeprüft am 17. Oktober 2026

Konto, Verifizierung und Prüfanfragen bei AstroPay: so bleibt das Wallet offen

  • AstroPay geprüft

AstroPay aktiviert ein Wallet erst, wenn Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Reisepassdaten geprüft sind, und behält sich spätere Nachfragen zu Identität und Herkunft des Geldes vor. Wer eine solche Prüfanfrage nicht fristgerecht beantwortet, riskiert laut Geschäftsbedingungen für den Europäischen Wirtschaftsraum eine Idleness Fee von 50 € bis zu 50 % des verfügbaren Guthabens pro Monat.

Diese Seite erklärt, was der Dienst wann verlangt, welche Klauseln zu einer Sperre führen und wie Sie Prüfanfragen erledigen, ohne dass Guthaben verloren geht. Die zweite Prüfung, die des Casinos vor der Auszahlung, kommt hinzu; beide beschreiben wir aus Sicht Ihrer Kontrolle. Den Überblick über Sicherheit und Limits bei AstroPay finden Sie auf der Startseite.

Casinos in unserer Liste und ihre Prüfpraxis

Zahlungsarten
  • AstroPay

Für jeden Anbieter in unserer Liste halten wir fest, wann er die Identität prüft, vor der ersten Auszahlung oder schon bei der Registrierung, und welche Unterlagen seine Zahlungsbedingungen nennen. Ein Anbieter, der die Prüfung vor dem ersten Euro erledigt, nimmt Ihnen später die längste Wartezeit ab. Diese Angaben stammen aus den Bedingungen der Casinos; die Prüfung durch AstroPay selbst ist davon getrennt.

Alle Anbieter in der Liste arbeiten mit einer ausländischen Lizenz; eine österreichische Konzession für Online-Glücksspiel hat nur win2day. Was das Glücksspielgesetz daraus für Spielerinnen und Spieler ableitet, steht auf unserer Startseite.

Aktivierung: was AstroPay vor dem ersten Euro verlangt

Ein AstroPay-Wallet wird nicht mit der Registrierung aktiv, sondern mit der Identifizierung. Die AGB für den EWR nennen dafür Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Reisepassdaten. Nutzen dürfen den Dienst nur Personen ab 18 Jahren. Bis die Prüfung abgeschlossen ist, lässt sich kein Guthaben laden und keine Zahlung an eine Casino-Kasse auslösen.

Betreiber des Wallets für den EWR ist die Larstal Denmark ApS, eine in Dänemark registrierte Gesellschaft mit der Nummer 42457590, von der Finanzaufsicht Finanstilsynet als E-Geld-Institut zugelassen. Den Eintrag im Register der Aufsicht konnten wir nicht abrufen; die Seite lieferte einen Fehler. Die englische und die deutsche Fassung der AGB nennen für die Gesellschaft außerdem zwei verschiedene Kopenhagener Adressen. Für eine Beschwerde zählt die Adresse aus der Fassung, die Sie akzeptiert haben.

  • Registrierung — Was AstroPay verlangt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse, beide bestätigt · Quelle: AGB für den EWR
  • Identifizierung — Was AstroPay verlangt: Reisepassdaten, Mindestalter 18 Jahre · Quelle: AGB für den EWR
  • Aktivierung — Was AstroPay verlangt: erst nach abgeschlossener Prüfung · Quelle: AGB für den EWR

Prüfanfragen: wann der Dienst nachfragt

Die Identifizierung bei der Eröffnung ist nicht die letzte Prüfung. Als E-Geld-Institut unterliegt der Betreiber Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und darf nach den AGB jederzeit weitere Angaben und Dokumente verlangen, etwa zur Herkunft des Geldes oder zur Bestätigung der Adresse. Auslöser sind häufig höhere Aufladungen, ein neues Zielkonto für den Rücktausch oder eine längere Pause mit anschließend hohem Umsatz.

Eine Prüfanfrage erkennen Sie an einer Nachricht in der App oder per E-Mail mit einer Frist und einer Liste der verlangten Unterlagen. Drei Regeln helfen, sie ohne Folgen zu erledigen:

  1. Antworten Sie innerhalb der genannten Frist, auch wenn eine Unterlage noch fehlt; eine Teilantwort mit Hinweis ist besser als Schweigen.
  2. Laden Sie Dokumente nur über die App oder die Website hoch, nie über Links aus Nachrichten, deren Absender Sie nicht prüfen können.
  3. Bewahren Sie die Anfrage und Ihre Antwort auf; im Streitfall belegen sie, dass Sie fristgerecht reagiert haben.

Eine Nachricht, die Sie zu einer Zahlung drängt oder nach Ihrem Passwort fragt, ist keine Prüfanfrage. AstroPay verlangt Unterlagen, nicht Zugangsdaten. Im Zweifel melden Sie sich direkt in der App an: Eine echte Anfrage ist dort sichtbar. Dasselbe gilt für Anrufe: Ein Mitarbeiter, der am Telefon einen Bestätigungscode verlangt, führt keine Prüfung durch, sondern versucht, in Ihr Wallet zu gelangen. Beenden Sie das Gespräch und prüfen Sie den Kontostand in der App.

Idleness Fee: was Schweigen kostet

Die teuerste Klausel der AGB hängt an unbeantworteten Prüfanfragen. AstroPay kann eine Idleness Fee von 50 € bis zu 50 % des verfügbaren Guthabens pro Monat erheben, wenn Sie auf eine Anfrage zur Identitäts- oder Compliance-Prüfung nicht fristgerecht reagieren. Eine Gebühr für ein schlicht ungenutztes Wallet fanden wir in den Bedingungen für den EWR nicht.

Guthaben im Wallet Mögliche Idleness Fee pro Monat laut AGB
80 € 50 € als Untergrenze, also mehr als die Hälfte des Guthabens
200 € zwischen 50 € und 100 €
1.000 € zwischen 50 € und 500 €

Die Tabelle zeigt, warum die Gebühr für kleine Guthaben besonders hart ist: Die Untergrenze von 50 € gilt unabhängig vom Kontostand. Zwei Monate ohne Antwort können ein Guthaben von 100 € vollständig aufzehren. Die Abwehr ist einfach und kostet nichts: antworten. Wer das Wallet länger nicht nutzen will, lässt das Guthaben vorher in Euro aufs Bankkonto zurücktauschen.

Andere Gebühren nennen die AGB nicht in Zahlen. Jede Gebühr für Aufladung, Umrechnung oder Rücktausch wird vor der Autorisierung im Web oder in der App angezeigt, und Änderungen der Gebühren werden zwei Monate im Voraus angekündigt. Eine Übersicht aller Posten steht auf der Startseite im Abschnitt zu Gebühren.

Sperre und Kündigung: welche Klauseln das Wallet schließen

Drei Klauseln der AGB führen zu einer Sperre oder Kündigung, und alle drei lassen sich vermeiden. Erstens der Chargeback: Wird eine Aufladung über Ihre Bank zurückgeholt, darf AstroPay das Wallet sperren oder kündigen. Zweitens die Nutzung auf Seiten, deren Geschäft nach Ihrem lokalen Recht verboten ist. Drittens eine Prüfung, die Sie nicht abschließen; dann bleibt das Guthaben bis zur Klärung blockiert.

Die zweite Klausel verdient in Österreich einen genauen Blick. Elektronische Lotterien darf hier nur der Inhaber der Lotterienkonzession anbieten, und wer vom Inland aus bei einem Anbieter ohne Konzession Einsätze leistet, riskiert nach § 52 Abs. 5 GSpG eine Verwaltungsstrafe. Das Wort Glücksspiel steht nicht in der Klausel von AstroPay; ihr Maßstab ist das Recht Ihres Wohnsitzlandes. Wie das Finanzministerium ausländische Lizenzen einordnet, steht auf unserer Startseite.

  • Chargeback einer Aufladung — Folge laut AGB: Sperre oder Kündigung · Vermeidung: Unstimmigkeiten zuerst mit dem Kundendienst klären
  • Nutzung auf nach lokalem Recht verbotenen Seiten — Folge laut AGB: Verstoß gegen die AGB · Vermeidung: Rechtslage des Wohnsitzlandes kennen
  • Unbeantwortete Prüfanfrage — Folge laut AGB: Blockade des Guthabens, Idleness Fee · Vermeidung: fristgerecht antworten

Guthaben in einem gesperrten Wallet ist nicht verloren, aber nicht verfügbar. Es ist E-Geld, keine Bankeinlage; eine Einlagensicherung greift laut AGB nicht, die Kundengelder werden getrennt verwahrt. Nach einer Kündigung zahlt AstroPay ungenutztes Guthaben innerhalb von 30 Geschäftstagen in Euro auf ein Konto auf Ihren Namen aus. Wer das Wallet freiwillig schließt, sollte offene Prüfanfragen vorher erledigen.

Die zweite Prüfung: das Casino vor der Auszahlung

Das Casino sieht die Identifizierung bei AstroPay nicht und prüft deshalb selbst. Nach den Zahlungsbedingungen der meisten Anbieter verlangt es vor der ersten Auszahlung einen Identitätsnachweis, einen Adressnachweis und einen Nachweis, dass das Wallet Ihnen gehört; dafür reicht meist ein Screenshot aus der App mit Ihrem Namen und der Einzahlung an das Casino. Die genaue Liste steht in den Bedingungen des Anbieters.

Aus Sicht des Datenschutzes ist das der Moment, in dem der Vorteil des Wallets schrumpft. Bei der Einzahlung sah das Casino weder Kartennummer noch IBAN. Bei der Auszahlung lernt es Sie kennen, und wenn es AstroPay nicht als Auszahlungsweg anbietet, auch Ihre Bankverbindung. Geben Sie nur, was die Bedingungen nennen, und schwärzen Sie auf Kontoauszügen alles, was nicht zur Prüfung gehört.

Zwei Prüfungen, zwei Zuständigkeiten: Stockt die Freigabe beim Casino, hilft dessen Support oder die Lizenzbehörde aus der Fußzeile. Stockt der Rücktausch bei AstroPay, ist der Kundendienst des Dienstes zuständig, und für Beschwerden aus Österreich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter +43 1 711 00. Wie sich beide Methoden in Aufsicht, Limits und Rückweg unterscheiden, vergleichen wir auf der Seite AstroPay oder paysafecard.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben verlangt AstroPay, bevor das Wallet nutzbar ist?

Die AGB für den EWR nennen Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Reisepassdaten; erst nach dieser Identifizierung wird das Konto aktiviert. Nutzen dürfen es nur Personen ab 18 Jahren. Weitere Nachweise kann der Dienst später verlangen, etwa zur Herkunft des Geldes oder zur Bestätigung der Adresse.

Was passiert, wenn ich eine Prüfanfrage von AstroPay ignoriere?

Dann kann AstroPay laut AGB eine Idleness Fee von 50 € bis zu 50 % des verfügbaren Guthabens pro Monat erheben, bis Sie antworten oder das Guthaben aufgebraucht ist. Die Gebühr hängt an der fehlenden Antwort, nicht an Inaktivität. Eine Antwort mit den verlangten Unterlagen stoppt sie.

Kann AstroPay mein Wallet sperren, obwohl ich nichts falsch gemacht habe?

Die AGB sehen eine Sperre oder Kündigung unter anderem vor, wenn eine Aufladung per Chargeback über Ihre Bank zurückgeholt wird oder wenn das Wallet auf Seiten genutzt wird, deren Geschäft nach Ihrem lokalen Recht verboten ist. Eine laufende Prüfung kann das Guthaben vorübergehend blockieren. Klären Sie Unstimmigkeiten daher mit dem Kundendienst, nicht über die Bank.

Wie lange darf AstroPay mein Guthaben bei einer Prüfung festhalten?

Eine feste Frist für Prüfungen nennen die AGB nicht. Für Transaktionen gilt eine Höchstdauer von 48 Stunden, für die Auszahlung des Restguthabens nach einer Kündigung eine Frist von 30 Geschäftstagen. Bei einer offenen Prüfung beschleunigen vollständige Unterlagen den Vorgang mehr als jede Nachfrage.

Wer beaufsichtigt AstroPay, und wo beschwere ich mich aus Österreich?

Das Wallet betreibt im EWR die Larstal Denmark ApS, von der dänischen Finanzaufsicht Finanstilsynet als E-Geld-Institut zugelassen. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Österreich nennen die AGB als Beschwerdestelle das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, erreichbar unter +43 1 711 00. Zuerst sollte die Beschwerde beim Kundendienst eingehen.

Muss ich dem Casino dieselben Unterlagen schicken wie AstroPay?

Meist ja, denn das Casino sieht die Prüfung von AstroPay nicht. Es verlangt vor der ersten Auszahlung nach seinen Bedingungen in der Regel einen Identitätsnachweis, einen Adressnachweis und einen Nachweis, dass das Wallet Ihnen gehört. Welche Dokumente genau, steht in den Zahlungsbedingungen des Anbieters.

Ist mein Guthaben während einer Prüfung geschützt?

Es bleibt E-Geld und keine Bankeinlage: Laut AGB greift keine dänische Einlagen- oder Anlegerentschädigung, geschützt wird das Geld durch getrennte Verwahrung. Während einer Prüfung ist es blockiert, nicht verloren. Halten Sie deshalb nur so viel Guthaben im Wallet, wie Sie zeitnah einsetzen.

Wie schließe ich das Wallet, wenn ich AstroPay nicht mehr nutzen will?

Über die Kündigung in der App oder beim Kundendienst. Ungenutztes Guthaben zahlt AstroPay laut AGB innerhalb von 30 Geschäftstagen in Euro per Banküberweisung auf ein Konto auf Ihren Namen aus. Offene Prüfanfragen sollten vorher beantwortet sein, sonst verzögert sich die Auszahlung.

Hilfe bei Spielproblemen

Online-Glücksspiel ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Prüfanfragen des Zahlungsdienstes sind kein Grund zur Sorge, wiederholte Aufladungen zum Ausgleich von Verlusten schon. Kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Hilfe bietet die Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57, die Spielerschutz-Hotline unter 0800 202 304 und Spielsuchthilfe.

Quellen